Die für den morgigen Samstag geplante Kundgebung am Alten Markt in der Dortmunder Innenstadt beschäftigt die Gerichte. Die Veranstalter klagen gegen die Polizei, die ihre Kundgebung gerne an den Rand der Innenstadt verschieben möchte.
Gegen einen Auflagenbescheid, der die Kundgebung unter dem Motto „Gemeinsam gegen Pandemie und Infodemie“ fort aus der Fußgängerzone und auf den wenig frequentierten Friedensplatz verlegen möchte, hat der Initiativkreis #GrenzenlosSolidarisch heute morgen Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht.
Conny Schmidt vom Initiativkreis erklärt: „Die Polizei behauptet, auf dem Alten Markt sei kein Platz für 100 Menschen. Auf unser Konzept zur Sicherstellung des Infektionsschutzes bei der Kundgebung geht sie dabei erst gar nicht ein, vorgeschlagene Maßnahmen wie Absperrungen des Kundgebungsbereiches werden einfach ignoriert“.
Ein erstes kurioses Resultat hat die Klage bereits: Anders als Ordnungsdezernent Norbert Dahmen ist das Gericht der Meinung, dass eine Ausnahmegenehmigung für Versammlungen weiterhin notwendig ist. Schmidt dazu: „Zum Glück haben wir, im Gegensatz zu manchen leitenden Mitarbeitern der Stadtverwaltung, die Coronaschutzverordnung gelesen und eine solche Ausnahmegenehmigung längst beantragt. Wir gehen davon aus, dass das Gericht dieses Versäumnis der Stadt nicht zu unserem Nachteil auslegt.“
Eine Entscheidung des Gerichts wird noch im Laufe des Tages erwartet. „Sollten wir wider erwarten nicht Recht bekommen, werden wir umgehend entscheiden, ob wir das Oberverwaltungsgericht in Hamm anrufen,“ betont Sprecherin Conny Schmidt.