Update: Das Gericht hat die Düsseldorfer Antifaschistin heute informiert, dass das Verfahren ohne Auflagen eingestellt wurde, die öffentliche Thematisierung zeigt anscheinend Wirkung. Der Termin am 12.02. entfällt somit.
Wegen einer Stilblüte des deutschen Rechts steht eine Antifaschistin aus Düsseldorf am Mittwoch, den 12. Februar, in Dortmund vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, sich passiv Bewaffnet zu haben. Das scheint auf den ersten Blick merkwürdig und wird auf den Zweiten nicht einleuchtender.
Konkret wird der Genossin vorgeworfen, sie habe eine mit einem Gummizug versehene Plastikfolie mit sich geführt, die dazu bestimmt gewesen sei, sich vor dem Pfefferspray der Polizei zu schützen. Ein vernünftiges Anliegen, wer lässt sich schon gerne mit einem Kampfstoff einsprühen, der Hustenanfälle, Krampfhaftes schließen des Augenlids, Orientierungsverlust und weiteren gefährliche Dinge auslöst?
Genau dass erwartet die Staatsanwaltschaft von der Düsseldorfer Genossin und hat sie wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angeklagt. Dieses Gesetz sieh nämlich vor, dass alle Gegenstände, die eine_n Demonstrant_in vor den Schlägen, Tritten und Kampfstoffen der Polizei schützen könnte, bei Androhung von Strafe zuhause zu lassen sind. Wer sie doch mitnimmt ist im Sprech der Behörden nicht etwa ein intelligenter Mensch der sich nicht gerne die Knochen brechen lässt, sondern ein passiv bewaffneter Straftäter.
Wir sehen dies anders und wünschen der Genossin alles gute für ihr Verfahren. Kommt am 12. Februar zum Amtsgericht Dortmund, 1. Etage, Sitzungssaal 1.151. Beginn ist um 11:00, doch auch frühes erscheinen lohnt. Im Vorfeld des Prozesses gibt das Bündnis Dortmund stellt sich quer eine Pressekonferenz vor dem Gericht.