Aufklärung, aber wie? Podiumsdiskussion zum NSU-Untersuchungsauschuss NRW

Podiumsdiskussion | 09.03.2016 | 19:00 | DIDF Dortmund (Münsterstraße 56)

Mitglieder des NSU-PUA bei ihrer Ortsbegehung in Dortmund.

Mitglieder des NSU-PUA bei ihrer Ortsbegehung in Dortmund.

Seit einem Jahr gibt es im Landtag von Nordrhein-Westfalen einen Untersuchungsausschuss zu den Taten des „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) im Bundesland. Der Ausschuss soll die Versäumnisse der Behörden in NRW untersuchen, sich ein Bild über die neonazistische und rechtsterroristische Szene verschaffen und Schlussfolgerungen für Sicherheitsbehörden und Justiz im Land erstellen. Seit Januar 2016 laufen die Untersuchungen zum Mord an Mehmet Kubaşık. Neben der eigentlichen Tat wird auch die Verstrickung der Dortmunder Naziszene in den Rechtsterrorismus sowie Vorgehen, Fehltritte und Versäumnisse von Polizei und Geheimdiensten behandelt.

Die Sitzungen des Ausschuss finden an Werktagen im Landtag statt und sind daher – obwohl prinzipiell öffentlich – für viele Menschen nicht gut erreichbar. Wir möchten deshalb die Frage nach dem Stand der Aufklärung mit zwei Mitgliedern des Auschuss in Dortmund diskutieren. Welche Erkenntnisse hat der PUA zum Mord an Mehmet Kubasik gebracht? Was für neue Fragen haben sich aus den bisherigen Sitzungen ergeben? Gibt es Punkte an denen der Ausschuss nicht weiter kommt? Welche Anknüpfungspunkte an die Arbeit im PUA gibt es für Antifaschistisch Aktive Menschen in Dortmund?

Mit euch diskutieren Birgit Rydlewski (Piratenpartei) und Verena Schäffer (Bündnis 90/Die Grünen), die Moderation führt Sebastian Weiermann (freier Journalist). Die Veranstaltung findet am 09. März 2016 um 19:00 im Raum der DIDF (Münsterstraße 56) in Dortmund statt.

Disclaimer:

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extrem rechten Parteien oder Organisationen angehören, der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

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