Bevor man sich einem medizinischen Eingriff unterzieht, informiert man sich darüber. Man sucht im Internet nach Ärzt:innen und recherchiert dabei, was die Ärzt:innen überhaupt bei dem geplanten Eingriff machen. Klingt „normal“? Ist es aber nicht. Jedenfalls nicht, wenn man eine Schwangerschaft abbrechen möchte.
„Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen, werden angezeigt, verklagt und verurteilt, wenn sie darüber informieren. Dieser Zustand muss beendet werden. Wir wollen, dass der § 219a aus dem Strafgesetzbuch verschwindet. Informationsbereitstellung über Schwangerschaftsabbrüche muss entkriminalisiert werden.“
Ärzt:innen, die öffentlich über den medizinischen Eingriff des Schwangerschaftsabbruchs informieren, werden strafrechtlich verfolgt. Grundlage dafür ist der Pragraph 219a – die Ärzt:innen würden für die Abbrüche werben.
Solange es den Ärzt:innen verboten bleibt, über diese medizinischen Eingriffe aufzuklären, müssen das andere übernehmen. Deshalb teilen wir hier die Informationsblätter, die ursprünglich auf der Seite von Kristina Hänel zu finden waren:
schwangerschaftsabbruch_deutsch
schwangerschaftsabbruch_englisch
schwangerschaftsabbruch_tuerkisch
Solidarität mit Kristina Hänel, Bettina Gaber, Nora Szász und allen anderen nach § 219a StGB angeklagten Ärzt:innen!
Eine Liste mit Gynäkolog:innen, die in und um Dortmund Schwangerschaftsabbrüche vornehmen findet ihr hier.
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