PM: Gegendarstellung zur Polizei-Pressemitteilung vom 06.06.2021

In einer Pressemitteilung vom 06.06. (13:21 Uhr) schreibt die Polizei von der Festnahme einer bewaffneten Person, die von Passannt:innen beobachtet wurde. Am Abend sei es in der Folge zu einer Versammlung gekommen. „Die Polizei stellt es so dar, als sei es eine linke Solidaritäts-Erklärung mit der bewaffneten Person gewesen. Das ist falsch.“, erklärt Kim Schmidt, Pressesprecherin der Autonomen Antifa 170. „Wir haben mit Betroffnen gesprochen und möchten ihre Gegendarstellung der Presse mitteilen.“

Der Polizeieinsatz auf dem Mehmet-Kubaşık-Platz wurde von dort zufällig anwesenden Personen beobachtet. Die Polizei, die mit gezogener Waffe durch die Nordstadt lief, erregte Aufmerksamkeit und einige Passant:innen filmten das Geschehen aus einigem Abstand. Kurz darauf erhob die Polizei Taser und Pfefferspray gegen beobachtende Personen. Eine Person, die das Geschehen gefilmt haben soll, wurde von der Polizei mit Gewalt zu Boden gebracht. Sie erlitt dabei mehrere Verletzungen am Knie. Umstehende, die nach der Begründung der Maßnahme fragten und ein weniger gewaltvolles Handeln forderten, wurden von den Polizist:innen mit Schlagstöcken bedroht. Die Polizei beschlagnahmte das Handy und den Personalausweis. „Das Filmen von Polizeieinsätzen ist nicht verboten. Trotzdem fällt die Polizei immer wieder durch Angriffe auf Filmende und Beobachtende auf“, erklärt Schmidt. „Das wirkt besonders skurril, wenn man sieht, dass die Polizei neuerdings die Münsterstraße trotz laufender Klage mit fest installierten Kameras überwacht.“

Die Polizei verweigerte an der Polizeiwache Nord die Herausgabe des Personalausweises sowie die Dokumentation der unrechtmäßigen Beschlagnahmung. „Die Polizei reagierte zunehmend gereizt drohte mit der Räumung der Personen.“, beschreibt Kai, der vor Ort war. „Deswegen wurde sich zur Anmeldung einer Eilversammlung entschlossen. Als Grund wurde die unrechtsmäßigen Beschlagnahmung eines Personalausweises benannt. Zentrale Forderung war die Herausgabe des Personalausweises sowie die Dokumentation der Beschlagnahmung. Ein Polizist sagte direkt, dass es eine Strafanzeige wegen der Anmeldung einer Versammlung geben würde.“, berichtet Kai weiter. Kim Schmidt bezeichnet das als alamierend: „Die Reaktion des Polizisten lässt tief auf sein Demokratieverständnis und sein Verhältnis zum Grundgesetz blicken. Besonders in Bezug auf die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetz, dass der Polizei mehr Möglichkeiten zuspricht, müssen wir Sorge um die Versammlungsfreiheit haben.“

„Anders als die Polizei es in ihrer Pressemitteilung darstellt, hat die Versammlung keinen direkten Zusammenhang zu der bewaffneten Person“, erläutert Kai. Kim Schmidt kritisiert die Pressemitteilung der Polizei scharf: „Im besten Fall hat die Polizei hier schlechte Pressearbeit geleistet. Im schlechtesten Fall hat die Polizei durch die Auslassung wichtiger Informationen ein bestimmtes Bild über linke Personen in Dortmund erzeugen wollen.“

Nach einiger Zeit kam ein Polizist heraus. Er behauptete, den Personalausweis in seiner Hosentasche vergessen zu haben. Die Beschlagnahmung und die Herausgabe des Personalausweises wollte die Polizei nicht dokumentieren, da ein Kollege bereits zu Hause sei. „Mit der Eilversammlungen wurde zumindest ein Teilerfolg erzielt.“, erklärt Kai. „Über die niederträchtige Polizeipressearbeit sind wir schockiert.“

Dieser Beitrag wurde unter General veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.