Dortmunder Neonazis hatten erfolgreich Klage gegen die Route einer antifaschistischen Demonstration der Autonomen Antifa 170 am vergangenen Sonntag eingereicht. Nach einigem Zögern gab die Polizei zu: Sie hatte den Neonazis die Route in einem Vorgespräch verraten und damit die Grundlage zur Klage geschaffen.
„Das Verhalten der Polizei wirft zahlreiche Fragen auf. Vor allem die Frage danach, warum sie dermaßen intransparent mit der Anmelderin umgegangen ist. Das Verheimlichen von Informationen vor der Anmelderin zieht sich wie ein roter Faden durch den Prozess“, kritisiert Kim Schmidt, Pressesprecherin der Autonomen Antifa 170. Die Gruppe hatte die Demonstration organisiert. Die Anmelderin hatte sich bereit erklärt, diese für die Gruppe anzumelden. „Der Anmelderin wurde durch das Verhalten der Polizei die Möglichkeit genommen, an einem fairen Prozess teilzunehmen oder selbst juristische Mittel geltend zu machen. Die Polizei hat zu die Kontaktdaten erst sehr spät ans Gericht weitergegeben und die Anmelderin zu spät über die Klage informiert. In dem Verfahren hätte die Anmelderin Stellung nehmen dürfen. Das hat die Polizei mit ihren Verhalten verhindert. Durch ihr Vorgehen hat die Polizei es der Anmelderin stark erschwert, den juristischen Weg zu gehen. So ein Verhalten beobachten wir immer wieder bei der Polizei. Die Polizei muss dabei meist keine Konsequenzen fürchten, da eine unabhängige Kontrollinstanz immer noch fehlt“, kritisiert Schmidt. Die Anmelderin habe daher jetzt eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Polizei eingereicht. Schmidt erklärt: „Auch auf wiederholte Nachfragen hat die Polizei der Anmelderin nicht auf ihre Fragen geantwortet oder sogar gelogen. So hat die Polizei erst behauptet, die Anmelderin habe die Route veröffentlicht, um kurz darauf zu behaupten, die Nazis haben die Routen durch eine Ortsbegehung der Polizei erahnt. Im WDR-Beitrag hat die Anmelderin dann erfahren, dass die Polizei ein Vorgespräch mit den Nazis zur Demo hatte. Warum hat die Polizei ihr nicht selbst gesagt, dass sie den Nazis die Route verraten hat? Es gibt noch zahlreiche weitere Fragen, die von der Polizei geklärt werden müssen. Wenn die Polizei das nicht freiwillig tut, muss eben auf anderem Wege nachgebohrt werden.“
Die Demoanmelderin stellte in der Beschwerden folgende Fragen an die Polizei:
„1. Wieso hat die Polizei meine Kontaktdaten beim Gericht zurückgehalten, vor allem wenn mein Name und meine Adresse am Ende sowieso dem Gericht mitgeteilt wurden?
2. Warum wurde ich nicht kontaktiert, um mich über die Klage zu informieren oder um zu erfragen, ob und wenn ja welche Kontaktdaten weitergegeben werden sollen?
3. Warum hat die Polizei mich nicht darüber informiert, dass und welche Daten sie an das Gericht gegeben hat, wodurch diese letztendlich an die Kläger gelangt und in der Folge durch die Partei „Die Rechte“ teils veröffentlicht wurden?
4. War die Polizei eindeutig trotz der hohen Gefahrenlage durch in der Emscherstraße wohnhafte Gewalttäter:innen und Gefährder:innen verpflichtet, die genaue Route weiterzugeben?
5. Wieso hat die Polizei, die von einer Gefährdungslage in den betreffenden Straßen ausgeht, mich nicht darüber informiert, dass Anwohner:innen übre die Demonstrationsroute informiert werden?“
Die Autonome Antifa 170 hatte eine Demonstration gegen Nazis nach Dortmund Dorstfeld für den 22.08. beworben, ohne genauere Informationen zur Route zu veröffentlichen. Am Freitag (20.08.) wurde am Nachmittag in einer Pressemitteilung öffentlich, dass Nazis erfolgreich gegen die Route geklagt hatte. Die Autonome Antifa 170 kritisiert, dass die Polizei der Anmelderin Informationen vorenthalten, das Verfahren verzögert habe und nicht angemessen mit den persönlichen Daten der Anmelderin umgegangen war. In Neonazi-Chats wurde anschließend Name und Wohnort der Anmelderin veröffentlicht.