Ausslassungen und Falschbehauptungen – Beschwerde gegen den Verfassungsschutzbericht eingereicht

Am Freitag, den 08. April 2022 stellte Innenminister Herbert Reul (CDU) den Verfassungsschutzbericht für das Land NRW im Jahr 2021 vor. Antifaschist:innen aus Dortmund werfen dem Minister jetzt Falschdarstellungen vor.

Beschwerde eingelegt hat eine Dortmunderin, die in der Vergangenheit Versammlungen von Nazigegner:innen bei den Behörden angemeldet hatte. Sie stößt sich an dem, was Minister Reul und seine Beamt:innen über die von Ihr mitorganisierten Demonstrationen schreiben. Der Vorwurf: Antifaschistische Demonstrationen würden als Blockade- und Störaktionen kategorisiert, unabhängig davon, ob sie sich tatsächlich gegen einen zeitgleichen Naziaufmarsch richten oder nicht.

Unterstützt wird die Beschwerde von der Autonomen Antifa 170, die eine der fraglichen Demonstrationen organisierte. Kim Schmidt, Pressesperecherin der Gruppe, erklärt: „Am 22. August letzten Jahres sind wir mit einer Demonstration von der Innenstadt nach Dorstfeld gezogen, um auf das langjährige Naziproblem in dem Stadteil Aufmerksam zu machen. Eine Versammlung von Neonazis gab es an dem Tag nicht, und daher auch keine Störversuche. Was es allerdings gab, waren Steinwürfe von Neonazis auf unsere Demonstrationsteilnehmer:innen – Und das trotz der großspurigen Behauptung der Polizei, ein umfassendes Schutzkonzept vorzubereiten.“

„Der Innenminister nutzt Auslassungen und Falschbehauptungen, um unsere Demonstration zu kriminalisieren. Stör- und Blockadeaktionen sind nämlich mit dem neuen (Anti-)Versammlungsgesetz unter empfindliche Strafen gestellt,“ so Schmidt weiter. „Reul und seine Helfer:innen arbeiten seit Jahren daran, dass Neonazis möglichst ungestört marschieren können. Die Einsortierung unserer Demonstration in diese Kategorien verstehen wir als Teil dieses andauernden Angriffs auf das Versammlungsrecht. Dass die tatsächlich vorhandenen Angriffe von Neonazis dabei verschwiegen werden, sagt eigentlich schon alles über den Wert dieses „Verfassungsschutzberichtes“ aus.“

Die Dortmunder Demonstrationsanmelderin hat dem Innenministerium eine Frist von zwei Wochen gesetzt, die Passage zu ändern. Es wäre nicht das erste Mal, dass der Innenminister Aussagen über Nazigegner:innen in Dortmund zurücknehmen muss. Im Verfassungsschutzbericht von 2020 war fälschlich behauptet worden, von Kundgebungen gegen den ehemaligen „Thor-Steinar-Laden“ in der Dortmunder Innenstadt seien Sachbeschädigungen ausgegangen. Das Innenministerium hatte damals eingelenkt und einen korrigierten Bericht veröffentlicht.

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