Das VersGNRW: Ein Protestverhinderungsgesetz

Unser Redebeitrag zum geplanten Versammlungsgesetz NRW, gehalten auf der Kundgebung von #NoVersGDo am 27. März 2021:

Nein zur Verschärfung des Versammlungsgesetztes

Foto: Radio Nordpol

Vor etwa drei Jahren sind wir gemeinsam mit vielen anderen Menschen in NRW und bundesweit auf die Straße gegangen. Damals haben wir gegen die skandalösen Entwürfe für neue Polizeigesetze, die in fast allen Bundesländern aufkamen, unseren Widerstand organisiert. Die NRW-Landesregierung setzte schon damals ein Statement mit ihrem Entwurf, der in seiner Härte sogar noch das bayrische „Polizeiaufgabengesetz“ übertraf. Diesen Kurs setzt schwarz-gelb nun fort und zieht das Tempo in Richtung autoritärem Polizeistaat im letzten Jahr ihrer Amtsperiode noch einmal deutlich an.

Doch warum ist die Regierung der Meinung, dass es ein solches Gesetz überhaupt braucht?

Der neue Entwurf soll vermeintlich die „Verharmlosungen des NS-Regimes verhindern“. Klingt ja erst einmal nach einer guten Sache. Zumindest wenn man außer Acht lässt, dass Verbote in der Vergangenheit doch eher mäßige bis gar keine Erfolge gegen rechtes Gedankengut zeigten. Mit der Partei „Die Rechte“ und ihrer verbotenen Vorgängerorganisation, dem „Nationalen Widerstand Dortmund“, haben wir hier in Dortmund ja ein recht prominentes Beispiel dafür.

Aber wie soll dieses Ziel nun mit dem neuen Versammlungsgesetz erreicht werden?

Dazu müssen wir ein wenig in den Entwurf selbst einsteigen, genauer in den § 19, „Symbolträchtige Orte und Tage“. In diesem steht sinngemäß geschrieben, dass Versammlungen verboten werden können, wenn sie an einem Ort wie z.B. Gedenkstätten stattfinden. Oder wenn sie an einem Tag stattfinden sollen, der zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus‘ vorgesehen ist. 

Verglichen mit dem aktuellen Versammlungsgesetz ist es jedoch nichts anderes als blanker Hohn, dies als Fortschritt gegen NS-Verharmlosung verkaufen zu wollen. Denn im aktuellen Gesetz findet sich zwar – Anders als im Entwurf – keine explizite Erwähnung bestimmter Daten als Grund für ein mögliches Verbot. Trotzdem können Versammlungen an bestimmten Orten schon jetzt verboten werden. Nach der aktuellen Rechtslage steht der Schutz der Würde der Opfer dabei im Mittelpunkt. Im neuen Gesetz wird hingegen lieber der „Erhalt des öffentlichen Friedens“ fokussiert.

Es scheint also weniger um den Kampf gegen Rechts zu gehen, als um eine weitere Maßnahme, um gegen Versammlungen vorzugehen. Wir betonen nochmal: Verbote reichen nicht. Nazis muss man nicht nur am 27.01. oder 09.11. bekämpfen, sondern auch an jedem anderen Tag.

Was dieser Gesetzentwurf stattdessen macht: Proteste gegen Nazis verhindern.

So soll es künftig zum Beispiel verboten sein, eine Gegenkundgebung, etwa gegen einen Naziaufmarsch, auch nur anzumelden, zumindest wenn diese am gleichen Ort und zur gleichen Zeit stattfinden soll. Inwiefern ein Ort „gleich“ ist, wird nicht genauer definiert.

Auch wird jegliches, auch nur unerhebliches Stören von Versammlungen als Straftat gewertet. Doch ab wann wird eine Versammlung gestört? Ist das Zeigen eines Anti-Nazi-Banners aus einem Fenster zukünftig eine Straftat, weil sich die Nazi-Demo davon gestört fühlen könnte? Macht sich ein bunte Menschenmenge mit Trillerpfeifen zukünftig strafbar, wenn sie gegen eine menschenverachtende Kundgebung von Rechtspopulist:innen demonstriert?

Es ist fraglich, ob solche Anzeigen tatsächlich durch alle Instanzen Erfolg hätten. Aber das Problem liegt woanders. Vom Gesetzgeber wird hier eine massive Kriminalisierung von solchem Protest betrieben. Die Formulierung vieler Paragraphen ist bewusst so schwammig gewählt, dass der Polizei weite Spielräume eingeräumt werden, zu entscheiden, was sie für strafbar hält und was nicht. 

Gerade, aber nicht nur im Hinblick auf die ganzen angeblichen „Einzelfälle“ von rechten bis stramm neonazistischen Beamt:innen innerhalb der Polizei ist das ganze höchst problematisch. Wir können uns gut vorstellen, wie die Polizei diese Möglichkeiten nutzen wird, um gegen Anti-Nazi-Proteste vorzugehen. Wir haben alle schon die willkürliche Auslegung von Gesetzen durch die Polizei bei Anti-Nazi-Protesten erlebt. Auch aktuell ist sie sich scheinbar nicht einmal zu schade dafür, eine globale Pandemie als Deckmantel für weitreichende Verbote linker Proteste zu missbrauchen, während sie Rechte gewähren lässt.

So schwammig das Gesetz oft ist, so klar lässt es an einer anderen Stelle keine Spielräume: Blockaden sollen zukünftig immer verboten sein. Egal, ob sie eine Versammlung behindern, verhindern oder auch gar nicht betreffen. Auch Blockadetrainings, also das Üben von Sitzblockaden, soll künftig eine Straftat darstellen. Ein großartiger Schlag gegen die Verharmlosungen des NS-Regimes also?

Naziaufmärsche bekämpft man nicht mit so einem Gesetz, Naziaufmärsche bekämpft man auf der Straße. Dazu gehört natürlich auch, ihre Aufzüge zu blockieren und zu verhindern. Auf allen Ebenen und mit allen Mitteln. Dieser Gesetzesentwurf wirft all denen, die sich ernsthaft gegen Nazis engagieren, gewaltige Steine in den Weg. Er verhindert nicht die Verharmlosung des NS-Regimes, sondern ist ein Versuch, den Nazis auf der Straße den Weg frei zu räumen.

Rechte Aufmärsche blockieren.
Nazis konsequenz entgegentreten!
Das neue Versammlungsgesetz NRW verhindern!

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